Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet Arbeitnehmern eine wertvolle Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Unter den verschiedenen Durchführungswegen der bAV ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse als integraler Bestandteil unseres Easy-Konzepts sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ein besonders attraktives Modell. Doch welche Vorteile bestehen aus Arbeitnehmersicht konkret?
Kostenlose und vorteilhafte Altersvorsorge
Ein großer Pluspunkt der pauschaldotierten Unterstützungskasse ist, dass der Arbeitnehmer im Gegensatz zu Versicherungslösungen keine Kosten trägt. Es fallen keine Provisionen an, und die Entgeltumwandlung wird vom ersten Euro an verzinst. Im Gegensatz zu Versicherungen, die nur den Sparanteil nach Abzug von Kosten und Provisionen verzinsen, liegt der Zins bei der Unterstützungskasse regelmäßig zwischen 1,0 % und 2,0 % und damit stets höher als bei Versicherungsprodukten.
Langfristige Sicherheit und Transparenz
Selbst nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen bleibt der Vertrag für den Mitarbeiter kostenfrei und verzinst sich weiter. Dies bedeutet, dass die Altersvorsorge kontinuierlich wächst, unabhängig von der aktuellen Beschäftigungssituation. Kapitalzusagen sind in der pauschaldotierten Unterstützungskasse der Regelfall und werden meist einer Rentenzahlung vorgezogen. Diese Kapitalzusagen unterliegen der steuerlich begünstigten 1/5-Regelung, was sie für viele Mitarbeiter attraktiv macht.
Die Versorgung ist für den Mitarbeiter so transparent und berechenbar wie ein Sparbuch, was ein hohes Maß an Sicherheit und Planbarkeit bietet. Zudem unterstützt der Mitarbeiter mit seiner Altersvorsorge das eigene Unternehmen, stärkt und sichert seinen Arbeitsplatz und trägt zur Stabilität und Unabhängigkeit des Unternehmens bei.
Gesetzlicher Insolvenzschutz und Flexibilität
Ein weiterer wichtiger Vorteil ist der 100 %-ige gesetzliche Insolvenzschutz durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG). Dadurch ist ein Verlust der Entgeltumwandlung ausgeschlossen, was dem Mitarbeiter zusätzliche Sicherheit bietet. Obwohl die Portabilität auf einen anderen Arbeitgeber im Rahmen unseres Easy-Konzepts nicht vorgesehen ist, entstehen dem Mitarbeiter beim Ausscheiden aus dem Unternehmen keinerlei Nachteile. Die erworbene Anwartschaft bleibt bestehen, und es wird lediglich nichts mehr in die Unterstützungskasse eingezahlt.
In beschäftigungsfreien Zeiten kann die Entgeltumwandlung ausgesetzt werden, wobei dies durch eine erhöhte Umwandlung davor oder danach ausgeglichen werden kann. Mithilfe unseres Easy-Konzepts ist durch eine zusätzliche Arbeitgeberleistung sogar eine Versorgung zum Nulltarif möglich, ohne dass der Mitarbeiter Einbußen beim Auszahlungsbetrag hinnehmen muss. Durchschnittliche Kapitalzahlungen von 40.000 € und mehr bei Renteneintritt sind keine Seltenheit.
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